Wichtig: Die Bestimmungen der auf fünf Jahre beschränkten ORTLIEB-Garantie finden für Ansprüche aus gesetzlichen Verbraucherschutzrechten keine Anwendung. Diese gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Somit verstehen sich die Leistungen aus der auf fünf Jahre beschränkten ORTLIEB-Garantie als Ergänzung und nicht als Ersatz für die Rechte, die durch Verbraucherschutzgesetze gewährt werden.
Wenn ein Produkt mangelhaft ist, können Verbraucher insbesondere die Rechte aus den §§ 434 ff., §§ 474 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches in Anspruch nehmen. Verbraucher können wählen, ob sie die Leistung gemäß der auf fünf Jahre beschränkten ORTLIEB-Garantie oder gemäß ihren gesetzlichen Verbraucherschutzrechten geltend machen.
Erster Ansprechpartner bei Garantiefällen ist immer der Fach- bzw. Online-Händler, mit dem der Kaufvertrag über das Produkt geschlossen wurde. Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.